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Ein Kraftfahrer, der gelegentlich Cannabis einnimmt und zwischen Konsum und Fahren nicht trennt, ist im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn der THC-Wert im Blutserum mindestens 1,0 ng/ml beträgt. Ein hoher THC-Wert (hier 1,2 ng/ml) und dessen Nachweisbarkeitsdauer können auf zumindest gelegentlichen Konsum schließen lassen, selbst wenn ein einmaliger, passiver Konsum behauptet wird und die Umstände nicht substantiiert dargelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |