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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt hat (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV). Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss mit THC-Werten über 1 ng/ml an zwei verschiedenen Tagen beweist das fehlende Trennungsvermögen. Hohe THC-Werte im Blutserum schließen einen nur am Wochenende vor den Kontrollen erfolgten Konsum aus, da die Nachweisbarkeitsdauer von THC im Blutserum nach einem Einzelkonsum vier bis sechs Stunden beträgt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |