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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr führt und dabei einen THC-Wert von 4,7 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. Mehrfacher Cannabiskonsum und Fahren unter Einfluss, insbesondere innerhalb kurzer Zeit, sowie die Angabe regelmäßigen Konsums bestätigen das fehlende Trennungsvermögen und die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |