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Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 2,0 ng/ml, der den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml übersteigt, rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und zudem mindestens zweimal und somit gelegentlich Cannabis konsumiert hat, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, was die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |