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Ein Anspruch auf erneute Bescheidung einer Fachkundeprüfung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs besteht, wenn die Bewertung der Prüfungsfragen teilweise fehlerhaft ist, da eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden darf. Grundlage für die gerichtliche Kontrolle einer berufsbezogenen Prüfungsentscheidung ist die Entscheidung in der Fassung, wie sie von den Prüfern im Rahmen ihrer Überdenkungsentscheidung getroffen worden ist; die Prüferbewertung muss eigenständig erfolgen und darf Bewertungen Dritter grundsätzlich nicht als verbindlich hinnehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |