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Im Wege des Indizienbeweises gelingt der Nachweis der Unfallmanipulation. Voraussetzung für eine dahingehende Überzeugungsbildung ist keine mathematisch lückenlose Gewissheit, die bei einem Indizienbeweis ohnehin kaum zu erlangen ist. Vielmehr ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit ausreichend, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |