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Der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) lässt die Kraftfahreignung entfallen. Die Wiedererlangung der Kraftfahreignung setzt den Nachweis eines hinreichend langen Abstinenzzeitraums (im Regelfall mindestens ein Jahr, belegt durch Drogenscreenings) sowie eine stabile Verhaltensänderung voraus, die in der Regel durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten gemäß § 14 Abs. 2 FeV zu belegen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |