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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs trennt. Ein THC-Wert von 6,9 ng/ml im Blut rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine frühere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme an einem Nachschulungskurs widerlegt die fehlende Eignung nicht, wenn sich eine bedingt negative Prognose durch erneuten Cannabiskonsum bestätigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |