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Grundsätzlich besteht keine Aufklärungspflicht eines Autohändlers hinsichtlich der für die Erhaltung einer Herstellergarantie einzuhaltenden Wartungsintervalle. Eine Pflichtverletzung liegt auch nicht in der Nichtübergabe eines deutschsprachigen Servicehefts, insbesondere wenn der Garantiegeber die Herausgabe untersagt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |