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Derzeit ist kein rechtsmedizinisch gesicherter Beleg bekannt, dass bei einer zeitnah nach einer Cannabisfahrt entnommenen Blutprobe ab einer Konzentration zwischen 100 und 149,9 ng THC-COOH pro Milliliter Blutserum ein gelegentlicher Cannabiskonsum sicher feststeht. - Abweichung von OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 16 E 410/10 -, juris Rdnr. 2. (Leitsätze des Gerichts) |