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Ein Urteil, das zur Herausgabe eines Pkw Zug um Zug gegen Zurverfügungstellung eines "Pkw der oberen Mittelklasse" verurteilt, ist im Hinblick auf die anzubietende Gegenleistung nicht hinreichend bestimmt und auch unter Heranziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht bestimmbar. Eine solche Gegenleistung hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, da wesentliche wertbestimmende Merkmale wie Laufleistung und Alter des Fahrzeugs fehlen, selbst wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |