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Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 oder mehr Punkten ist rechtmäßig, auch wenn ein erneutes Aufbauseminar nicht angeordnet wurde, weil der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem solchen teilgenommen hatte. Die Warnfunktion des Gesetzes ist erfüllt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |