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Ein THC-Wert von 6,1 ng/ml übersteigt den Grenzwert von 1 ng/ml und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Durch das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss beweist der Fahrer, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Wer mindestens zweimal und damit gelegentlich Cannabis konsumiert hat und zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, ist als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |