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Ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen ist geboten, wenn die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung erhebliche Schwachstellen aufweist, die zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung führen. Bei dem Messsystem Poliscan Speed ist die Überprüfbarkeit, wie der Messwert zustande kam oder wie die Auswerteschablone in das Lichtbild eingeblendet wird, nicht gegeben, da es sich um eine 'Blackbox' handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |