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Ein Schmerzensgeld von 11.000 € ist für eine Schien- und Wadenbeinfraktur mit zwei Operationen, langwieriger Behandlung und dauerhaften Beeinträchtigungen angemessen. Ein Mitverschulden von 50 % ist anzunehmen, wenn ein Radfahrer den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung benutzt und sich dadurch verbotswidrig verhält, was eine erhöhte Rücksichtnahme erfordert, insbesondere bei uneinsichtigen Verkehrssituationen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |