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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums (hier: Heroin) ist rechtmäßig. Auch eine fortlaufende Substitutionsbehandlung mit Methadon lässt die Kraftfahreignung im Regelfall entfallen. Eine Wiedererlangung der Fahreignung bei Methadonsubstitution setzt u.a. eine mehr als einjährige Substitution, psychosoziale Stabilität und die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen seit mindestens einem Jahr voraus, was hier nicht gegeben war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |