|
Das Gericht hatte nicht zu überwindende Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Poliscan Speed, da eine Überprüfung konkreter Messwerte durch Sachverständige aufgrund fehlenden Datenzugangs nicht möglich ist. Poliscan Speed ist nach Auffassung des Gerichts kein standardisiertes Messverfahren, wenn weder Hersteller noch PTB Zugang zu relevanten Daten gewähren. Das Interesse an der Wahrheitsfindung im Bußgeldprozess überwiegt die Geheimhaltungsinteressen des Herstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |