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Es ist im geschäftlichen Verkehr untersagt, den Austausch einer Autoglasscheibe gegenüber Kunden mit Kaskoversicherung in der Form zu bewerben, dass ein Nachlass auf die Selbstbeteiligung in Form eines Gutscheins versprochen wird, es sei denn, der Kaskoversicherer hat sich mit der vorgenannten Werbung einverstanden erklärt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |