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Der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist zwingend, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen, insbesondere bei fehlender persönlicher Eignung aufgrund von Alkoholabhängigkeit. Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,96 Promille Blutalkoholkonzentration begründet ausreichende Bedenken gegen die persönliche Eignung und berechtigt die Behörde, ein amts- oder fachärztliches Gutachten zu fordern. Wird dieses Gutachten aus vom Betroffenen zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht beigebracht, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen und die Waffenbesitzkarten widerrufen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |