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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 13 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Eine THC-COOH-Konzentration von 55 ng/ml legt die Annahme nahe, dass der Antragsteller jedenfalls gelegentlich Cannabis konsumiert, was bereits im Grundsatz für Werte ab 40 ng/ml gilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |