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Ein Verkäufer ist zur vorzeitigen Beendigung einer Internetauktion berechtigt, wenn nach dem Start der Auktion an dem angebotenen Artikel ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB auftritt und vom Verkäufer erkannt wird, der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde. In einem solchen Fall kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem kein wirksamer Kaufvertrag zustande. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |