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Führt ein Kraftfahrzeugführer unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug, wobei der THC-Wert 1,3 ng/ml übersteigt, so beweist dies, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Dies rechtfertigt die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung, auch wenn der Konsum nach eigenen Angaben gelegentlich in unregelmäßigen Abständen erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |