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Wird ein Fahrzeug nach einem Schadensereignis nur teilweise repariert, kann der Kaskoversicherer die Versicherungsleistung auf die Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes begrenzen (AKB A.2.8.1 b). Ein beitragsfrei mitversichertes Hardtop-Dach gilt dabei als Teil des Fahrzeugs, wenn dessen Preis in den Wiederbeschaffungswert einbezogen wurde und nicht nur das Hardtop, sondern das gesamte Fahrzeug beschädigt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |