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Ein Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall ist unbegründet, wenn der Kläger bei unstreitig vorhandenen Altschäden am Fahrzeug nicht substantiiert vorträgt, inwieweit die neue Beschädigung die bereits vorhandenen Schäden vergrößert hat und die geltend gemachten Reparaturkosten zusätzlich erforderlich sind. Ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung dieser Tatsachen kommt bei fehlendem Sachvortrag nicht in Betracht, da dies auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausliefe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |