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Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der einen Kranken oder Geschwächten verletzt, nicht verlangen kann, so gestellt zu werden, als habe er einen Gesunden verletzt. Lediglich dann, wenn es sich um ganz ungewöhnliche, keinesfalls zu erwartende Verläufe handelt, kann eine andere Beurteilung geboten sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |