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Ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), das auf einem gefälschten Befund einer Haaranalyse beruht, ist nicht aufrechtzuerhalten. Die dadurch wieder bestehenden Eignungszweifel rechtfertigen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Es ist unerheblich, ob der Antragsteller von der Fälschung wusste, und eine erneute Anordnung eines Gutachtens kommt nicht in Betracht, wenn mangels Nachweises mehrmonatiger Drogenfreiheit nur ein negatives Ergebnis zu erwarten wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |