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Ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG liegt vor, wenn auf einem Autobahnstück in gutem Zustand, auf dem keine Anhaltspunkte für herumliegende Gegenstände bestehen, eine Metallplatte hochgeschleudert wird. Insbesondere ist das rechtzeitige Erkennen eines silberfarbenen Metallblechs bei hohen Geschwindigkeiten und dichtem Berufsverkehr erfahrungsgemäß unmöglich, um ein Überfahren zu verhindern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |