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Die regelmäßige Einnahme von Cannabis lässt die Fahreignung stets entfallen. Die gelegentliche Einnahme von Cannabis lässt die Fahrereignung nicht entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber zwischen Konsum und Fahren trennt und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen. Ein THC-Gehalt von mindestens 1 ng/mL im Blutserum genügt, um von einem Verstoß gegen das Trennungsgebot auszugehen; dies gilt auch, wenn der Fahrerlaubnisinhaber sich der erheblichen inhalativen Aufnahme von Cannabinoiden durch Aufenthalt in einer stark cannabishaltigen Atmosphäre bewusst war und dennoch ein Fahrzeug führte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |