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Führt eine Person ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr, beweist dies, dass sie zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. Eine im Blut festgestellte THC-COOH-Konzentration von 42,6 ng/ml legt die Annahme mindestens gelegentlichen Cannabiskonsums nahe, insbesondere wenn weitere Anhaltspunkte den Vortrag eines einmaligen Erstkonsums unglaubhaft erscheinen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |