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Das Anbieten neuer Personenkraftwagen im Internet zum Kauf oder Leasing als bestimmtes Fahrzeugmodell ohne Angabe der CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 PKW-EnVKV stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Verkaufsanzeige auf einer Automobilbörse im Internet ist als Verstoß gegen die Regelung des Abschnitts 2 Nr. 4 der Anlage 4 zu § 5 PKW-EnVKV zu werten, da diese Vorschrift die Angabe der CO2-Effizienzklasse bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells in einem "virtuellen Verkaufsraum" vorschreibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |