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Die Kosten eines Privatgutachtens sind auch dann vom Schädiger zu ersetzen, wenn nicht alle darin aufgeführten Schäden unfallbedingt sind, sofern der Geschädigte keine schuldhaft falschen Angaben gemacht hat. Sachverständigenkosten sind jedoch zu kürzen, wenn sie nach den überzeugenden Ausführungen eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen übersetzt sind. Eine Anmahnung eines zu hohen Betrages, der den angemessenen Betrag um mehr als die Hälfte übersteigt, kann nicht als wirksame Mahnung für den Zinsanspruch angesehen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |