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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Steht fest, dass der Betroffene mindestens zweimal und damit im Rechtssinne gelegentlich Cannabis konsumiert hat und zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, ist er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |