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Die sofortige Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung ist gerechtfertigt, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wurde und der Fahrer nicht zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Die Ungeeignetheit besteht bereits bei gelegentlichem Konsum, wenn dieser nicht vom Fahren getrennt wird; hohe THC-COOH-Werte können zudem auf regelmäßigen Konsum hindeuten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |