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Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages kann bestehen, wenn eine vertraglich vereinbarte 'Brabus-Garantie' tatsächlich nicht vorhanden ist. Der Klageanspruch kann sich hierbei auf den Rücktritt vom Vertrag stützen, auch wenn das Landgericht sich primär auf arglistbezogene Anspruchsgrundlagen konzentriert und den Rücktritt außer Acht gelassen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |