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Der Nutzungsausfallzeitraum umfasst grundsätzlich auch den Zeitraum von der Beauftragung bis zum Erhalt des Gutachtens. Der Geschädigte ist jedoch gehalten, den Schaden gering zu halten und muss bei verzögerter Gutachtenerstellung weitere Maßnahmen ergreifen, wie etwa das Setzen konkreter Fristen oder den Sachverständigen persönlich aufsuchen. Bei einem 21 Jahre alten Fahrzeug ist eine Herabstufung um 3 Gruppen in den Tabellen Sanden/Danner (hier von Gruppe F in Gruppe C mit 34,00 Euro Tagessatz) zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung angemessen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |