|
Einem Schadensersatzanspruch ist ein Mitverschulden des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs entgegenzuhalten, wenn dieser wissentlich eine Gefährdung bewirkt, indem er sein Fahrzeug ohne zwingenden Grund im Profilbereich einer Straßenbahn auf der Gegenspur zum Stillstand bringt. Der eigentliche Fahrfehler liegt in der unbegründeten Benutzung der Gegenspur. Unter Berücksichtigung der höheren Betriebsgefahr der Straßenbahn und einer unzureichenden Reaktion des Straßenbahnfahrers ist eine hälftige Schadensverteilung angemessen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |