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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Fahrer durch eine Fahrt unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 2,0 ng/ml bewiesen hat, dass er zwischen dem Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV). Ein solcher Wert widerlegt die Behauptung eines Konsums eine Woche zuvor oder durch Passivrauchen und begründet die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |