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Ein Anspruch auf Übereignung eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit zu einem vorab vereinbarten Restwert zzgl. Aufschlag besteht nicht, wenn das Zustandekommen verbindlicher Kaufverträge oder Ankaufzusagen mit dem Verkäufer nicht nachgewiesen werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |