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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 13,1 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Eine festgestellte THC-COOH-Konzentration von 114,6 ng/ml legt zudem die Annahme nahe, dass der Antragsteller häufiger und über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert. In solchen Fällen ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |