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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 5,8 ng/ml aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Eine THC-COOH-Konzentration von 90,4 ng/ml legt die Annahme nahe, dass der Antragsteller häufiger und über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |