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Eine Werbung für Neufahrzeuge verstößt gegen die Pkw-EnVKV und stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen nicht gut lesbar und erheblich weniger hervorgehoben sind als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dies ist der Fall, wenn die Angaben sehr klein- und engzeilig in einem grau unterlegten Balken am unteren Ende der Anzeige platziert sind und bei flüchtigem Lesen erhebliche Mühe erfordern, um sie aufzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |