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Zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall ist der Grad der Beeinträchtigung in der Haushaltsführung anhand von Sachverständigengutachten zu bestimmen. Dabei kann die Tabelle von Schulz-Borck für einen Zwei-Personen-Haushalt zugrunde gelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |