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Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Erteilung einer Fahrerlaubnis bleibt ohne Erfolg, wenn der Ablehnungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist, weil innerhalb der einmonatigen Klagefrist keine Klage erhoben wurde. Eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E wird für längstens fünf Jahre erteilt. Eine kürzere Befristung ist allenfalls unter dem Blickwinkel fahrerlaubnisrechtlicher Besonderheiten, insbesondere der Kraftfahreignung, zulässig, nicht aber zur Beeinflussung von Weiterbildungsvorgaben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |