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Ein Kraftfahrzeugführer, der unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat und dessen THC-Wert im Blut 1,2 ng/ml beträgt und somit den Grenzwert von 1 ng/ml überschreitet, hat bewiesen, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses erforderlich und ausreichend. Selbst ein maximal viermal jährlicher Cannabiskonsum stellt einen gelegentlichen Konsum dar, der zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |