|
Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein THC-Wert von 8,2 ng/ml übersteigt den Grenzwert von 1 ng/g deutlich und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Die Behauptung eines erstmaligen Konsums nach langjähriger Abstinenz ist bei widersprüchlichen Angaben und einer hohen THC-COOH-Konzentration von 170,0 ng/ml, die auf häufigeren und längeren Konsum hindeutet, unglaubhaft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |