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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt und dabei einen THC-Wert von 2,0 ng/ml im Blut aufweist, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Dies rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine nachträgliche Schutzbehauptung über einen Konsum 24 Stunden zuvor ist nicht glaubhaft, wenn sie im Widerspruch zu früheren Einlassungen und deutlichen Ausfallerscheinungen steht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |