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Verhandelt der Fahrzeughalter mit einer Person, die vortäuscht, Kaufinteressent zu sein, über den Ankauf des Fahrzeugs, begründet ein vorübergehendes unbeaufsichtigtes Liegenlassen des Fahrzeugbriefs keine Anscheinsvollmacht, wenn sich der scheinbare Kaufinteressent im unmittelbaren Anschluss daran gegenüber einen echten Kaufinteressenten als Angestellter des Verkäufers ausgibt und das Fahrzeug veräußert. Zu den Voraussetzungen einer Haftung für schuldhaftes Nichtverhindern vollmachtloser Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen. (Leitsätze des Gerichts) |