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Führt ein Kraftfahrer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 15,0 ng/ml, beweist er, dass er Konsum und Fahren nicht trennen kann. Die Behauptung, es handele sich um einen einmaligen Konsum, ist bei einem derart hohen Wert und widersprüchlichen Angaben des Fahrers unglaubhaft, insbesondere wenn er der Polizei bereits als Betäubungsmittelkonsument bekannt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |