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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies ist der Fall, wenn ein zu Recht angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nicht beigebracht wird. Wiederholte Zuwiderhandlungen umfassen auch Fahrten mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss, wobei der zeitliche Abstand zwischen den Taten unerheblich ist, solange diese verwertbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |