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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist offensichtlich rechtmäßig und ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber ein rechtmäßig angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung von Eignungszweifeln nach erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen nicht fristgerecht beibringt (§ 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |